Lehrerrat
Die Lehrerkonferenz wählt für die Dauer von vier Jahren einen Lehrerrat, dem mindestens drei, höchstens fünf Lehrer*innen angehören. Dieser Lehrerrat berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrer*innen und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten.
Seine wichtigsten Aufgaben sind:
- Beratung der Schulleitung
- Beteiligung an Entscheidungen der Schulleitung gemäß Personalvertretungsgesetz, z.B. Anstellung, Entlassung, Dienstzeugnisse, Mehrarbeit
- Beantragung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Gemeinwohls (Lehrerausflüge, Ehrungen im Kollegium usw.)
Der Lehrerrat berichtet einmal im Schuljahr in der Lehrerkonferenz über seine Tätigkeit.
Vorsitzender | Mitglieder |
Frau Naber Frau Regh Herr Rühle Herr Schöttler |