Liegt laut §53 SchulG ein Fehlverhalten oder eine Verletzung von Pflichten seitens des Schülers oder der Schülerin vor, werden zunächst erzieherische Maßnahmen und anschließend auch Ordnungsmaßnahmen verhängt.
Ein Fehlverhalten des Schülers/der Schülerin liegt bei Störung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule oder der Gefährdung von Personen oder Sachen in der Schule vor. Die Ordnungsmaßnahmen dienen der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule und dem Schutz von Personen und Sachen.

Die Disziplinar-/Teilkonferenz entscheidet nach Beratung mit der Schulleitung über die Ordnungsmaßnahmen.
Mitglieder der Teilkonferenz sind die Schulleitung, die Klassenlehrer oder die Jahrgangsstufenleiter, drei gewählte Lehrervertreter und -vertreterinnen und bei Zustimmung der Eltern auch je ein Mitglied der Schulpflegschaft und des Schülerrates.

Aktuelle Mitglieder der Disziplinarkonferenz

Vorsitzende
Frau Schorrlepp
Vertreter und Vertreterinnen des Lehrerkollegiums
Frau Paustian
Herr Rühle
Herr Tiemann
Vertreterin des Schülerrates
Rahel Müller Q1
Vertreterin der Schulpflegschaft
Frau Hack-Widdau
(Stand: 07.09.2023)